Seit dem 01.01.2024 gelten neue Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage. Dadurch können sich deutlich mehr Menschen die vom Arbeitgeber gezahlten vermögenswirksamen Leistungen (VL) staatlich fördern lassen.

Seit dem 01.01.2024 gelten neue Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage. Durch die Anhebung der Einkommensgrenze profitieren zukünftig mehr Menschen von der sogenannten Arbeitnehmer-Sparzulage, einer staatlichen Geldzulage zur Förderung von Vermögensbildung, die steuerfrei ist und als Subvention für vermögenswirksame Leistungen dient.

Wer die neuen Bedingungen erfüllt, also ein Gehalt unter der Einkommensgrenze hat sowie vermögenswirksame Leistungen von seinem Arbeitgeber bezieht, kann die Zulage über die Steuererklärung beantragen.

Überblick über Förderung und Einkommensgrenzen: