Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung steigt in 2025!

Darauf haben alle gewartet: Ende April 2024 hat das Bundesfinanzministerium auf Anraten der Deutschen Aktuarvereinigung beschlossen, den Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung von derzeit 0,25 auf 1 Prozent zu erhöhen und reagiert so auf das seit 2021 gestiegene Zinsniveau.

In der Folge hat dieser Schritt mehrere positive Effekte, denn Altersvorsorgegarantien können wieder ansteigen und Beiträge für Berufsunfähigkeitsversicherung und Risiko-LV können abgesenkt werden.

Lebensversicherer reagieren ebenso bereits auf die Zinsanhebung und bieten Vertriebsunterstützung in Form von Optionen und Umtauschrechten für bereits in 2024 eingereichte Verträge an. So ist sichergestellt, dass Kunden, die ihre Vorsorge und Existenzabsicherung dieses Jahr in Angriff nehmen, nicht schlechter gestellt werden als welche, die dies erst in 2025 tun werden.