Im Rahmen der EU-Richtlinien wurde das Nachweisgesetz aus dem Jahr 1995 zum 01. August 2022 angepasst. Innerhalb dieser Novelle wird seit dem 01. August 2022 eine Versorgungsordnung (VO) Pflicht für jeden Arbeitgeber in Deutschland – und das sogar mit Bußgeldverordnung von bis zu 2.000 Euro.
Sie kennen diese Pflichten schon…2016 hat man Sie mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) auch sehr kurzfristig ins Handeln gebracht.
Welche Optionen haben Sie:
Option 1: Sie haben noch gar keine VO – dann gilt es schnell eine rechtssichere VO bis 01.08. mit Haftungsübernahme eines Rechtsanwaltes zu installieren
Option 2: Sie haben eine Musterversorgungsordnung – diese ist durch eine aktive VO zu ersetzen (Eine Musterversorgungsordnung kann nur falsch sein, da Sie die Individualitäten Ihrer Firma nicht deckt)
Option 3: Sie haben eine VO, welche aufgrund der zahlreichen Gesetzesänderungen total veraltet ist und somit auch bis zum 01.08. geprüft und aktualisiert werden muss
Option 4: Sie machen nichts und lassen alles so wie es ist und bezahlen Bußgeld… die Option scheidet wohl aus oder kennen Sie einen AG, der die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nicht umsetzt?
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