Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) ist am 07. Juli 2017 verabschiedet worden. Am 01. Januar 2022 mussten alle Arbeitgeber den vom Gesetzgeber verpflichtenden Zuschuss in Höhe von 15 % der Bestandverträge leisten – sofern eine Sozialversicherungsersparnis vorliegt. Unsere Erfahrungen zeigen, dass 90 % aller bisherigen Umsetzungen fehlerbehaftet sind.
Und diese Fehler können weitreichende Konsequenzen haben:
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