80 % der BRSG – Umsetzungen sind falsch

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) ist am 07. Juli 2017 verabschiedet worden. Am 01. Januar 2022 mussten alle Arbeitgeber den vom Gesetzgeber verpflichtenden Zuschuss in Höhe von 15 % der Bestandverträge leisten – sofern eine Sozialversicherungsersparnis vorliegt. Unsere Erfahrungen zeigen, dass 90 % aller bisherigen Umsetzungen fehlerbehaftet sind.

Und diese Fehler können weitreichende Konsequenzen haben:

Sie möchten auf Nummer sicher gehen? Die bAV-Spezialisten von Pension Benefits greifen Ihnen bei der rechtssicheren Umsetzung des BRSG gerne unter die Arme.