Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) ist am 07. Juli 2017 verabschiedet worden. Am 01. Januar 2022 mussten alle Arbeitgeber den vom Gesetzgeber verpflichtenden Zuschuss in Höhe von 15 % der Bestandverträge leisten – sofern eine Sozialversicherungsersparnis vorliegt. Unsere Erfahrungen zeigen, dass 90 % aller bisherigen Umsetzungen fehlerbehaftet sind.
Und diese Fehler können weitreichende Konsequenzen haben:
- Falsch Dokumentation der Erhöhungsmöglichkeiten
- Im 100 % statt vom 100 % – Förderung 15 %
- Keine neue Entgeltumwandlungsvereinbarung
- Doppelte Zusagen da kein Ersatz der alten Zusage dokumentiert wurde
- Falsche Gehälter
Sie möchten auf Nummer sicher gehen? Die bAV-Spezialisten von Pension Benefits greifen Ihnen bei der rechtssicheren Umsetzung des BRSG gerne unter die Arme.