Dramatischer Fall: Rechnungszins wird um 72 % gesenkt

Die bevorstehende Senkung des Rechnungszinses stellt das Produktangebot der Versicherer auf den Kopf. Am 01.01.2022 fällt der Zins von 0,90 % auf 0,25 %, das sind satte 72 %! Diese enorme Senkung vernichtet die Bruttobeitragsgarantie der Versicherer, was im Klartext heißt: Die Versicherungsnehmer haben keine Garantie mehr, dass sie zumindest ihre eingezahlten Beiträge zurück erhalten. Das ist ein bedeutender Einschnitt in den Glaubenssatz „Sie bekommen garantiert Ihr Geld zurück“. Doch nicht nur die Arbeit- und Versicherungsnehmer sind Verlierer, sondern auch die Arbeitgeber. Für sie geht eine bedeutsame Zusageart verloren: die Beitragszusage mit Mindestleistung (BZML).

Wer noch Verträge zu den heutigen Bedingungen abschließen will, sollte schnellstens handeln. Nutzen auch Sie die letzten Monate und rufen Sie die bAV-Experten von Pension Benefits an!