Endspurt: Sichere Umsetzung des BRSG bis Ende 2021

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) steht kurz vor dem Finale des letzten Meilensteins. Ab dem 01.01.2022 müssen alle Arbeitgeber den vom Gesetzgeber verpflichtenden Zuschuss in Höhe von 15 % der Bestandverträge leisten – sofern eine Sozialversicherungsersparnis vorliegt. Die Umsetzung des BRSG stellt Arbeitgeber und deren Steuerberater vor große Herausforderungen. Unsere Erfahrungen zeigen, dass 90 % aller bisherigen Umsetzungen fehlerbehaftet sind. Und diese Fehler können weitreichende Konsequenzen haben!

Wenn Sie auf Nummer sicher gehen möchten, sprechen Sie uns an. Die bAV-Spezialisten von Pension Benefits greifen Ihnen bei der rechtssicheren Umsetzung des BRSG gerne unter die Arme.

Gerne stellen wir Ihnen auch unseren exklusiven Leitfaden für Arbeitgeber kostenfrei zur Verfügung. Hier erfahren Sie in fünf übersichtlichen und leicht verständlichen Schritten, worauf Sie bei einer rechtssicheren Umsetzung des BRSG achten müssen und wie Sie juristische Stolperfallen vermeiden.